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Abbau von Gesteinen und mineralischen Rohstoffen

Abbau von Gesteinen und mineralischen Rohstoffen

In Teilen unseres Landkreises finden sich Gesteinsarten und Böden, die einen hohen Wert für die Versorgung der Wirtschaft mit mineralischen Rohstoffen haben. Kies, Sand, Schiefer, Ton und Lava sowie Hartsteine wie Quarzit, Grauwacke und Diabas sind die wichtigsten Stoffe, die im Trockenabbau gewonnen werden.

Unter der Mutterbodenschicht und oft mehreren Metern Abraum liegen die wertvollen Rohstoffe, die beim Kiesabbau oft nur eine Dicke von 5 Meter haben, im Steinbruch aber auch weit über 100 Meter betragen können. Überwiegend sind es heimische Unternehmen, die die Rohstoffe abbauen und in betriebseigenen Anlagen zerkleinern und aufbereiten. Das gewonnene Material wird im Tief- und Straßenbau, bei privaten Baumaßnahmen, aber auch in der Erzeugung keramischer Produkte verwandt.

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Da bei den Abbauen in der Regel kein Grundwasser freigelegt wird, finden sich bei uns auch nur vereinzelt die aus anderen Regionen bekannten „Baggerseen“, die als Bade-, Sport- und Angelgewässer genutzt werden können. Die ausgebeuteten Gruben werden meist mit dem angefallenen Abraum sowie überschüssigen Massen aus Ausschachtungsarbeiten ganz oder teilweise verfüllt und die Flächen wieder landwirtschaftlich genutzt. Steinbrüche, bei denen einer Wiederverfüllung nicht möglich ist, können sich zu Lebensräumen für seltene Pflanzen und Tiere entwickeln. So eignen sich über 20 Meter hohe steile Abbauwände mit kleinen Nischen als Brutplätze für den sehr selten gewordenen Uhu.

Für den Abbau von Gesteinen und die Gewinnung von Erden sind Genehmigungen erforderlich. Auf welcher rechtlichen Grundlage eine Genehmigung erteilt wird, hängt von der Qualität des Materials und der Verwendung, aber auch von der Art des Abbaues ab. So bedürfen Steinbrüche, in denen Sprengstoffe verwendet werden, einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. Der Abbau von Lavasand und die Gewinnung von Tonen unterliegen in der Regel den bergrechtlichen Bestimmungen. Hier ist das Landesamt für Geologie und Bergbau zuständige Genehmigungsbehörde. Darüber hinaus stellt das gewerbsmäßige Gewinnen von Bodenbestandteilen und Mineralien aber auch eine Gewässerbenutzung im Sinne des Landeswassergesetzes Rheinland-Pfalz dar, die eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich macht.

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Auch wenn der Abbau nicht auf die Benutzung eines Gewässers abzielt, so sind durch den Eingriff in den Boden auch Auswirkungen auf den Wasserhaushalt nicht auszuschließen. Dies zu prüfen und die teils widerstreitenden Interessen zwischen Abbau und anderen Nutzungen abzuwägen und in Einklang zu bringen, ist Aufgabe der Genehmigungsbehörde. Zuständige Stelle zur Durchführung dieser Verfahren ist die untere Wasserbehörde bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich. Welches Verfahren erforderlich ist und welche Unterlagen vorzulegen sind, muss in jedem Einzelfall geprüft werden. Bitte fragen Sie dies bei Bedarf bei uns nach.

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